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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Trimness®
1. Für den zwischen dem Unternehmen und dem Mitglied abgeschlossenen Vertrag gelten, soweit im Vertrag nicht besondere Vereinbarungen getroffen worden sind, die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verbindung mit der Hausordnung, die ebenfalls Vertragsbestandteil ist, wobei die Regelungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen denen der Hausordnung vorgehen.
2. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Annahme des Aufnahmevertrages durch die Firma Trimness ®. Die Dauer der Mitgliedschaft wird in dem Aufnahmevertrag bestimmt. Die Mitgliedschaft ist von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende der im Vertrag genannten Erstlaufzeit kündbar. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Eingang der Kündigungserklärung bei der Firma Trimness ® maßgebend. Wird der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt, so verlängert er sich um jeweils 3 Monate. Wird der Vertrag aufgrund dieser Verlängerungsklausel fortgesetzt, beträgt die beiderseitige Kündigungsfrist ebenfalls 2 Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. Hiervon unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grunde.
3. Aus wichtigem Grunde durch Krankheit kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Ein wichtiger Grund für die Kündigung durch das Mitglied liegt insbesondere dann vor, wenn das Mitglied dauerhaft ohne eigenes Verschulden daran gehindert ist, die von der Firma Trimness ® angebotenen Leistungen oder Einrichtungen in Anspruch zu nehmen. Ein wichtiger Grund für die Kündigung durch Trimness ® liegt insbesondere dann vor, wenn das Mitglied gegen die Hausordnung verstößt oder sich in die Gemeinschaft der Mitglieder nicht einfügt.
4. Das Mitglied ist verpflichtet, auf Verlangen den Grund der Kündigung gegenüber der Firma Trimness ® nachzuweisen. Bei Erkrankungen oder Schwangerschaft, die zu einer dauerhaften Sportunfähigkeit führt, ist die Firma Trimness ® berechtigt, die Vorlage von ärztlichen Attesten zu verlangen und bei auftretenden Zweifeln, AuskÜnfte von behandelnden Ärzten über die zur Sportunfähigkeit führende Erkrankung einzuholen, wobei das Mitglied die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden hat. Auskünfte, die die Firma Trimness ® auf diese Weise erlangt, hat sie streng vertraulich zu behandeln.
5. Der sich aus dem Aufnahmevertrag oder der Preisliste der Trimness ® ergebende Mitgliedsbeitrag ist monatlich im voraus spätestens am 5. Werktag eines jeden Monats fällig. Befindet sich das Mitglied mit mehr als 2 Monatsbeiträgen im Rückstand, ist die Firma Trimness ® berechtigt, seine Leistungen bis zum Beitragsausgleich einzustellen. Darüber hinaus ist die Firma Trimness ® berechtigt, die fristlose Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund zu erklären. In diesem Fall ist das Mitglied verpflichtet, die monatlichen Mitgliedsbeiträge bis zum Ende der ursprünglichen Laufzeit des Vertrages zu bezahlen.
6. Während der Erstlaufzeit des Vertrages ist eine Beitragserhöhung von Seiten der Firma Trimness ® nicht möglich. Nach Ablauf der Erstlaufzeit gilt der monatliche Beitrag als vereinbart, der sich aus dem Erst - Vertragsabschluss ergab. Gleiches gilt während der Verlängerungszeiträume.
7. Aus sicherheits- und haftungsrechtlichen Gründen ist das Mitbringen von Getränken und Speisen grundsätzlich nicht gestattet. Trimness ® ist berechtigt, die Öffnungsdauer und Zeiten zu ändern und der Auslastung anzupassen, wobei eine minimale Öffnungsdauer von 8 Stunden, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 6 Stunden gewährleistet sein muss.
8. Für Schäden des Mitglieds aufgrund eines Diebstahls haftet die Firma Trimness ® nicht, es sei denn, ihr ist grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen. Die Firma Trimness ® stellt zur Aufbewahrung der persönlichen Bekleidung abschließbare Spinde zur Verfügung. Bei Verlust des Schlüssels ist das Mitglied verpflichtet, die Kosten der Ersatzbeschaffung, die mit € 25,-- vereinbart ist, zu tragen.
9. Dem Mitglied ist bekannt, das die Nutzungen der Einrichtungen der Firma Trimness ®, insbesondere bei nicht richtiger Anwendung und fehlender körperlicher Eignung, Gesundheitsrisiken mit sich bringen können. Aus diesem Grunde geschieht die Nutzung der Einrichtungen und Geräte der Firma Trimness ® grundsätzlich auf eigene Gefahr, insbesondere hat das Mitglied seine körperliche Eignung vor Inanspruchnahme der Einrichtungen eigenverantwortlich zu prüfen. Eine Haftung der Firma Trimness ® tritt nur ein, wenn dieser ein Verschulden in Form grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz an der Verursachung des Schadens nachzuweisen ist. Die Haftung der Firma Trimness ® ist der Höhe nach auf die Deckungssummen der von der Firma Trimness ® abgeschlossenen Haftpflichtversicherungen (€ 1.000.000) begrenzt. Eine Haftung der Firma Trimness ® bei Verursachung von Schäden durch ein Verschulden Dritter, die nicht Mitarbeiter von Trimness ® sind (Mitglieder etc.), ist ausgeschlossen.
10. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Die ungültige Bestimmung soll durch eine solche ersetzt werden, die der gewollten Regelung am nächsten kommt.
11. Ein Anspruch auf bestimmte Sport & Freizeitgeräte, sowie Kurse, Kinderbetreuung, Trainerbetreuung sind nicht Gegenstand des Vertrages.
Stand 25.06.2008
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